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In den letzten Jahren haben sich in Deutschland verstärkt sogenannte Servicerufnummern etabliert, über die verschiedenste Angebote mit unterschiedlichen Gebühren realisiert werden.

Die Nutzung dieser Nummern sei „für den Kundendialog der Unternehmen immer wichtiger“, sagt Wendelin Meyer-Mölck, verantwortlich für Marketing und Vertrieb der DTMS GmbH in Mainz. Nach seiner Einschätzung habe der Markt ein jährliches Wachstumspotential von 10 bis 15 Prozent.
Vergabe von Servicerufnummern
In Deutschland erfolgt die Vergabe von Servicerufnummern über die Bundesnetzagentur (BNTZA), die als Behörde innerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie angesiedelt ist. Mit der Einrichtung einer Servicerufnummer kann ein darauf spezialisierter Dienstleister beauftragt werden, der dann über die Bundesnetzagentur die entsprechenden Schritte zur Auftragsabwicklung einleitet. Neben der Vergabe von Servicerufnummern erfolgt auch die Auskunftserteilung über den Besitzer einer solchen Telefonnummer ausschließlich über die BNTZA.
Welche Servicerufnummern gibt es?
Servicerufnummern gliedern sich in Deutschland im wesentlichen in vier Blöcke, die verschiedenen Dienstleistungen mit jeweils unterschiedlichen Tarifen zugeordnet werden. Alle folgend genannten Preise beziehen sich auf einen Anruf aus dem Festnetz der Deutschen Telekom. Bei Anrufen aus den Mobilfunknetzen können die Entgelte deutlich höher sein. Zur Bezahlung der über das Telefon unter Nutzung einer Servicerufnummer erbrachten Dienstleistung hat sich bis auf wenige Ausnahmen das sogenannte Offline-Billing, die Bezahlung der Gebühr über die monatliche Telefonrechnung, durchgesetzt.
01371 – 01379
Diese Vorwahl wird zur Teilnahme an Televotings von Rundfunk- und Fernsehstationen verwendet. Nach erfolgter Verbindung registriert das System den Anruf und fordert anschließend den Teilnehmer zum Auflegen auf. Die Kosten für den Vorwahlbereich 01371 bis 01375 betragen jeweils pro Anruf 14 Cent. Für die Vorwahl 01376 beträgt die Gebühr pro Anruf 25 Cent. Für einen Anruf unter der Nummer 01377 fallen Kosten von jeweils 1 Euro pro Teilnahme am Televoting an. Die Gebühr für Anrufe in den Vorwahlbereichen 01378 und 01379 beträgt jeweils 50 Cent pro Anruf.
01801 – 01805
Diese Servicerufnummern werden auch als „Shared Cost“-Nummern bezeichnet, da sich mit Ausnahme der Nummer 01805 Anrufer und Anbieter die Kosten teilen. Diese Rufnummern werden von Unternehmen vorwiegend als Service-Hotlines für ihre Kunden genutzt. Gespräche unter der Vorwahl 01801 kosten den Anrufer pro Minute 4 Cent; unter 01803 9 Cent und unter 01805 14 Cent. Anrufe mit der Vorwahl 01802 kosten unabhängig von ihrer Dauer 6 Cent; bei Nutzung der Vorwahl 01804 ebenfalls unabhängig von der Gesprächsdauer 20 Cent.
0800
Diese Servicerufnummern werden vorwiegend von Unternehmen genutzt, die ihren Kunden eine kostenlose Hotline anbieten. Für den Anrufer entstehen keine Gebühren.
09001 - 09005
Für diese Verbindungen gibt es keinen Festpreis. Der Tarif ist vom Anbieter frei wählbar und wird vor der Verbindung angesagt. Die Gebühren dürfen pro Minute maximal 3 Euro bzw. pro Gespräch höchstens 10 Euro betragen. Zudem ist eine Zwangstrennung der Verbindung nach spätestens 60 Minuten vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Übersteigt der Minutenpreis die Grenze von 3 Euro, muss der Anrufer dem Tarif zustimmen, bevor die gewünschte Verbindung hergestellt wird.
Sie benötigen Unterstützung bei der Wahl Ihrer Servicerufnummer? Rufen Sie uns an unter 0800 2 11 14 64.
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